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Tod und Trau­er

Nach dem Tod eines Men­schen müs­sen Sie als Ange­hö­ri­ge oder Ange­hö­ri­ger trotz Ihrer Trau­er Ent­schei­dun­gen tref­fen. Sobald Sie ein Bestat­tungs­un­ter­neh­men beauf­tragt haben, wird der Bestat­ter Ihnen vie­le Auf­ga­ben wei­test­ge­hend abneh­men. Dazu gehö­ren anste­hen­de Behör­den­gän­ge, die Orga­ni­sa­ti­on der Bei­set­zung und die Infor­ma­ti­on Ihrer Kir­chen­ge­mein­de über Ihren Trau­er­fall.

Ein Pries­ter, ein Dia­kon, oder ein ehren­amt­li­ches Gemein­de­mit­glied, die durch den Bischof mit dem Begräb­nis­dienst beauf­tragt wur­de, wird ein Kon­do­lenz­ge­spräch mit Ihnen ver­ein­ba­ren, um die Ein­zel­hei­ten der Trau­er­fei­er mit Ihnen zu bespre­chen. Erzäh­len Sie von der oder dem Ver­stor­be­nen, damit die Trau­er­an­spra­che per­sön­li­che und ver­trau­te Ele­men­te ent­hält. Auch Lie­der­wün­sche, musi­ka­li­sche Beglei­tung oder Ihre eige­nen Tex­te kön­nen Sie bespre­chen.

Vor oder nach einer Erd­be­stat­tung oder Urnen­bei­set­zung auf einem der Fried­hö­fe, in einem Fried­wald oder Bestat­tungs­wald wird in der Kir­che ein See­len­amt (Requi­em) gefei­ert. Falls kei­ne Mes­se gewünscht wird, fin­det die Trau­er­fei­er von einer Fried­hofs­ka­pel­le aus statt.