Der Ordnungsrahmen für die Zusammenarbeit der Pfarreien und Pfarrvikarien ist im „Grundstatut für Pastoralverbünde im Erzbistum Paderborn“, für den Rat der Pfarreien und den Gemeindeteams im „Statut für die pastoralen Gremien und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn“ und für die Kirchenvorstände im „Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn“ in der jeweils gültigen Fassung geregelt. (Links zu den Dateien)